Anlage 2.2 FahrschAusbO 2012

(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

a)
Technik, Physik

–
Betriebs- und Verkehrssicherheit

–
Wartung und Pflege der Fahrzeuge

–
Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO

–
Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten

b)
Personen- und Güterbeförderung

–
Personenbeförderung

–
Ladeflächen und Beladung

c)
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug

–
Energiesparende Fahrweise

–
Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.

2.
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

a)
Fahrgeschwindigkeit

b)
Fahren in Fahrstreifen

c)
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen

d)
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen

e)
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen

f)
Bremsen

–
Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)

–
Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)

–
Bremsen im Gefälle und bei Gefahr

g)
Zusammenstellung von Zügen

–
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen

–
Stützlast

–
Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren

–
Beleuchtung

h)
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)

i)
Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.